ABHIDHAMMAṬṬHA-SAṄGAHA SECHTER TEIL

KOMPENDIUM DER KÖRPERLICHKEIT

Rūpa-Saṅgaha


§124 Soweit nun habe ich das Bewusstsein und die Geistesfaktoren zusammen mit ihren Einteilungen und Vorgängen dargelegt. Nunmehr soll die Körperlichkeit (rūpa) besprochen werden. Das Kompendium der körperlichen Dinge bildet hierbei 5 Abschnitte:
1. Aufzählung der körperlichen Dinge
2. ihre Klassifizierung
3. ihre Entstehungsgründe (samuṭṭhana)
4. ihre Gruppen (kalāpa)
5. ihr Auftreten

1. Aufzählung der körperlichen Dinge
Die 4 Grundelernente (mahā-bhūta) und die von den 4 Grundelementen abhängige Körperlichkeit (upādāya rūpa): diese zweifache Körperlichkeit umfasst 11 Kategorien (Kategorien (1) bis (11)):

Nr.Arten der KörperlichkeitAnzahl
(1)Elementare Körperlichkeit (bhūta-rūpa): Erd-Element (das Feste), Wasser-Element (das Flüssige oder Bindende), Hitze-Element, Wind-Element (Bewegung) (pathavi-dhātu, āpo°, tejo°, vāyo°;  4
(2)Sensitive Körperlichkeit (pasāda-rūpa): Seh-, Hör-, Riech-_ Schmeck-, Körper-Organ  5
(3)Objekt-Körperlichkeit (gocara-rūpa): Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck-, Körper-Objekt. - Als das Körpereindruck-Objekt gelten die unter (1) bereits aufgezählten) 3 Elemente Erd-, Hitze- und Wind-Element [wird hier nicht gezählt], nicht aber das Wasser-Element  4
(4)Geschlechts-Körperlichkeit (bhāva-rūpa): Männlichkeit, Weiblichkeit  2
(5)Herz-Körperlichkeit (hadaya-rūpa): das Herz als physische Grundlage des Geistes (hadaya-vatthu)  1
(6)
Vitalitäts-Körperlichkeit (jīvita-rūpa): physische Lebensfähigkeit  1
(7)Nutritive Körperlichkeit (āhāra-rūpa): stoffliche Nahrung.  1
Anzahl Arten (1) bis (7)18
§ 125 Diese 18-fache Körperlichkeit lässt sich auch zusammenfassen als wirkliche Körperlichkeit (sabhāva-rūpa), als Merkmale besitzende Körperlichkeit (salakkhaņa°), erzeugte Körperlichkeit (nipphanna°), stoffliche Körperlichkeit (rūpa°) oder analysierbare Körperlichkeit (sammasana°). (In Vis. XIV wird gesagt, dass 'erzeugte' (nipphanna) und 'stoffliche' Körperlichkeit (rūpa-rūpa) identisch seien.)
(8)Begrenzungs-Körperlichkeit (pariccheda-rūpa das Raum-Element  1
(9)in Äußerungen bestehende Körperlichkeit (viññatti-rūpa)
1) körperliche Äußerung (kāya- viññatti)
2) sprachliche Äußerung (vacī-viññatti);
  2
(10)in Veränderungen bestehende Körperlichkeit (vikāra°):
1) körperliche Beweglichkeit (rūpassa lahutā),
2) körperliche Geschmeidigkeit (rūpassa mudutā),
3) körperliche Gefügigkeit (rūpassa kammaññatā
(ohne die die bereits oben genannten und deshalb hier nicht mehr
mitzuzählenden 2 Äußerungen bzw. viññatti)
  3
(11) in Merkmalen bestehende Körperlichkeit (lakkhaņa°):
1) Wachsen (upacaya)
2) Kontinuität (santati),
3) Verfall (jaratā),
4) Unbeständigkeit (aniccatā);
hier wird die Geburt (jāti) als Anwachsen und Kontinuität bezeichnet.
  4
- Anzahl Arten (1) bis (7)18
- Anzahl Arten (8) bis (11)10
- Anzahl aller Elemente (1) bis (11)28

Somit ist diese in 11 Kategorien zerfallende Körperlichkeit ihrer Natur nach 28-fach [S. 96].


Zusammenfassung
§ 126 18-fach ist die Körperlichkeit als (wirkliche oder gezeugte [nipphanna] Körperlichkeit):
(1) Grund-Elemente (bhūta-rūpa),  4
(2) sensitive Organe (pasāda°),  5
(3) Objekte (visaya°),  4
(4) Geschlecht (bhāva°),  2
(5) Herz (hadaya°),  1
(6) Vitalität (jīvita°),  1
(7) Nutriment (āhāra°);  1
(1)-(7) Anzahl der Elemente der Kategorien18
10-fach als nicht-gezeugte (anipphanna) und nicht wirkliche Körperlichkeit, d.i.:
(8) Begrenzung (pariccheda°)  1
(9) Äußerung (viññatti°),  2
(10) Veränderungen (vikāra°),   3
(11) Merkmale (lakkhaņa°),  4
(8) bis (11) Anzahl Elemente 10

insgesamt 28-fach (wirkliche u. gezeugte plus nicht-wirkliche und nicht-gezeugte).


2. Klassifizierung der körperlichen Dinge
§127 All dieses Körperliche ist wurzellos (ahetuka; d.i. mit keiner der 6 Wurzeln verbunden, was eben nur bei geistigen Dingen möglich ist), bedingt (sappaccaya), ein Objekt der Triebe (sāsava), erschaffen (sankhata), weltlich (lokiya), der Sinnessphäre angehörend (kāmâvacara), nicht zu überwinden (appahātabba), ohne Objekte (anārammaņa: Objekte wahrzunehmen unfähig).

Obwohl die Körperlichkeit als solche nur eine einzige ist, lässt sie sich dennoch in vielerlei Arten einteilen, als wie in
  • eigene und fremde,
  • körperliche Grundlagen bildender Körperlichkeit und andere,
  • tor-bildender Körperlichkeit (dvāra°) und andere,
  • Fähigkeiten bildender Körperlichkeit (indriya°) und andere,
  • grober Körperlichkeit (olārika°) und andere,
  • Karmisch-erworbene Körperlichkeit (upādinna°) und andere,
  • Sichtbare Körperlichkeit (sanidassana°) und andere,
  • 5 Arten objekt-ergreifender Körperlichkeit (gocara-ggāhika°) und andere,
  • 8 Arten untrennbarer Körperlichkeit (avimbbhoga°) und andere.

Man unterscheidet nämlich:
(1) 5 Arten 'eigener Körperlichkeit' (ajjhattika-rūpa),
d.i. die sensitive Körperlichkeit (pasāda°: Äuge, Ohr usw.); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'fremde Körperlichkeit' (bāhira°);
(2)6 Arten 'körperliche Grundlagen bildender Körperlichkeit' (vatthu°),
d.i. die sensitive Körperlichkeit und das Herz (hadaya); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'keine Grundlagen bildende Körperlichkeit' (avatthu°);
(3) 7 Arten 'tor-bildender Körperlichkeit' (dvāra°),
d.i. die sensitive Körperlichkeit (Sehtor, Hörtor usw.) und die 2 Äußerungen (viññatti – kāya- und vacī-dvāra, körperliches und sprachliches Tor); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'keine Tore bildende Körperlichkeit' (advāra°);
(4) 8 Arten 'Fähigkeiten bildender Körperlichkeit' (indriya°),
d.i. die (fünffache) sensitive Körperlichkeit, die (zweifache) Geschlechtskörperlichkeit, die (physische) Lebensfähigkeit (Jīvita); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'keine Fähigkeiten bildende Körperlichkeit' (anindriya°); In Vis. XIV heißt es, dass obige Dinge im Sinne von Prädominanz (adhipati) als Fähigkeiten gelten.
(5) 12 Arten 'grober Körperlichkeit' (olārika°),
'naheliegender Körperlichkeit' (santike°), 'sinnlich reagierbarer Körperlichkeit' (sappaṭigha°, d.i. die fünffache sensitive und die sieben fache Objekt- Körperlichkeit: § 124 (2), (3)); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'subtile Körperlichkeit' (sukhuma°), 'fernliegende Körperlichkeit' (dūre°), 'nicht sinnlich-reagierbare Körperlichkeit' (appaṭigha°);
(6) 'Karmisch-erworbene Körperlichkeit' (upādinna°),
d.i. die karma-gezeugte Körperlichkeit (kammaja°); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'nicht karmisch-erworben' (anupādinna°);
(7) 'Sichtbare Körperlichkeit' (sanidassana°),
d.i. Sehobjekt-Grundlage (Form); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'nicht-sichtbare Körperlichkeit' (anidassana°);
(8) 5 Arten 'objekt-ergreifender Körperlichkeit' (gocara-ggāhika°),
d.i. das Seh- und Hörorgan als die 'nicht (mit dem Objekt) in Kontakt tretende Körperlichkeit' asampatta°) und das Riech-, Schmeck- und Körper-Organ als die '(mit dem Objekt) in Kontakt tretende Körperlichkeit' (sampatta°); alle übrige Körperlichkeit gilt als 'nicht objekt-ergreifende Körperlichkeit' (agocara-gghāhika°);
(9) 8 Arten 'untrennbarer Körperlichkeit' (avimbbhoga°),
d.i. Sehobjekt, Duft, Saft, Nährstoff und die 4 Grundelemente; alle übrige Körperlichkeit gilt als 'trennbare Körperlichkeit' (vinibbhoga°).

Auf diese Weise erklären die Wissenden die 28-fache Körperlichkeit, indem sie diese, je nach den Umständen, in eigene, fremde usw. einteilen.

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Shwe Zan Aung (Compendium of Philosophy) führt eine burmesische Autorität an, die, angeblich auf die Mahā-Aṭṭhakathā gestützt, behauptet, dass die hier (8) gegebene und mit der Abhidhammattha-Vibhāvanīṭīka und Vis. XIV übereinstimmende Auffassung von dem Nicht-in-physischen-Kontakt-Treten des Seh- und Hör-objektes mit den entsprechenden Sinnesorganen als falsch zu verwerfen sei. Der Burmese fasst offenbar die mit Auge und Ohr allerdings in Berührung tretenden Licht- und Schallwellen als die in Frage stehenden Objekte auf, wogegen jedoch mit den Begriffen rūpāyatana und saddāyatana die, die Ausgangspunkte der Licht-und Schallwellen bildenden, physischen Objekte gemeint sind.
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[Im Visuddhimagga wird u.a. ein Überblick über wichtige Klassifikationen nach rūpa-dhamma gegeben:]



Überblick Klassifikation körperlicher Dinge (vgl. Visuddhimagga Anhang, Die fünf Daseinsgruppen, Fußnote 43)



3. Entstehungsgründe (samuṭṭhana) der körperlichen Dinge
§ 128 Vier Entstehungsgründe der Körperlichkeit gibt es: Karma, Bewusstsein, Temperatur und Nahrung.
(1) Karmagezeugte Körperlichkeit - (kamma-samuṭṭhāna-rūpa)
Hierunter erzeugt das, der Sinnes- und Feinkörperlichen Sphäre angehörende, 25-fache heilsame und unheilsame Karma (Tab.I 1-13, 22-33) in unserer eigenen Kontinuität, alle Augenblicke vom Wiedergeburtsmomente ab, wohlgestaltete karmagezeugte Körperlichkeit.
(2) Bewusstseingezeugte Körperlichkeit - (cītta-samuṭṭhāna-rūpa)
§129 Abgesehen von dem (vierfachen) Karmagewirkten Bewusstsein der Unkörperlichen Sphäre (Tab.I 62-65) und dem zweifachen Fünf-Sinnesbewusstsein (Tab.I 34-38, 50-54), erzeugt alles übrige 75-fache Bewusstsein, vom ersten Unterbewusstseinsmoment ab, jedesmal bei seinem Entstehen bewusstseingezeugte Körperlichkeit. Hierunter nun festigt (Ledi Sayadaw liest sandhāreti statt sannāmeti) das ekstatische Impulsiv-Bewusstsein (appanā-javana; d.i. das Vertiefungsbewusstsein) auch die körperliche Stellung. Das Feststell-Bewusstsein (Tab.I 71) sowie das Impulsivbewusstsein der Sinnessphäre (Tab.I 1-8, 22-33) und das magische Bewusstsein (abhiññā-citta, d.i. die 5. Vertiefung) aber lassen auch (körperliche und sprachliche) Äußerungen entstehen. Die freudigen Impulsivklassen (Tab.I 1-4, 22-25, 72) erzeugen hierbei auch Lachen.
(3) Temperaturerzeugte Körperlichkeit - (utu-samuṭṭhāna-rūpa)
§ 130 Das als kalte oder heiße Temperatur (utu) bezeichnete Hitze-Element (tejo-dhātu) erzeugt jedesmal in seinem statischen Moment (§ 83) temperaturgezeugte Körperlichkeit, eigene wie äußere, je nach den Umständen.
(4) Nahrunggezeugte Körperlichkeit - (āhāra-samuṭṭhāna-rūpa)
§ 131 Die als Nährstoff (oja) bezeichnete Nahrung erzeugt jedesmal in ihrem statischen Moment, während der Nahrungsaufnahme, nahrunggezeugte Körperlichkeit.

Hierbei nun sind ausschließlich
  • karmagezeugt (kamma-ja): 
    das Herz sowie die körperlichen Fähigkeiten (5 Sinnesorgane, Geschlecht, Lebensfähigkeit); 
  • bewusstseingezeugt (citta-ja): 
    die zweifache Äußerung (körperlich und sprachlich);
  • bewusstsein- und  temperaturgezeugt (cittotu-ja): der Ton; 
  • temperatur-, bewusstsein- und nahrunggezeugt: 
    Beweglichkeit, Geschmeidigkeit und Gefügigkeit (s. § 125 (10)); 
  • durch alle 4 entstanden:
    die untrennbare Körperlichkeit (4 Elemente, Farbe, Duft, Saft und Nährstoff)
  • durch nichts gezeugt:
    die in bloßen Merkmalen (s. VI, 1 (11) bestehende Körperlichkeit.
    Die Eigenschaften der Dinge nämlich haben an sich keine wirkliche Existenz.


Zusammenfassung
§132 Je nach den Umständen sind
karmagezeugt (kamma-ja):18 körperliche Dinge (8 untrennbare, Raum, Herz, 8 Fähigkeiten);
bewusstseingezeugt (citta-ja):15 körperliche Dinge (8 untrennbare, Raum, Ton,
3 Veränderungen, 2 Äußerungen);
temperaturgezeugt (utu-ja):13 körperliche Dinge (8 untrennbare, Raum, 3 Veränderungen, Ton);
nahrunggezeugt (āhāra-ja):12 körperliche Dinge (8 untrennbare, Raum, 3 Veränderungen).

Die bloßen Merkmale (Anwachsen, Kontinuität, Verfall, Unbeständigkeit) jedoch entstehen nicht aus irgendeiner dieser Ursachen, weil sie nämlich nicht die Natur der körperlichen Dinge haben, die da entstehen, vergehen usw.




4. Die Körperlichen Gruppen - -(kalāpa)
§133 Es gibt 21 Gruppen von körperlichen Dingen, die gleichzeitig entstehen, gleichzeitig erlöschen, dieselbe Grundlage haben und zusammen existieren, nämlich:

I.   9 karmagezeugte Gruppen - (kamma-samuṭṭhāna-kalāpa)
Die 9 karmagezeugten Gruppen sind:
(1) Die Augen-Zehnergruppe (cakkhu-dasaka-kalāpa). So bezeichnet man die Lebensfähigkeit und die untrennbare Körperlichkeit (4 Elemente, Farbe, Geschmack, Duft, Nährstoff) in Verbindung mit dem Sehorgan.
(2-8) Die Ohr-, Nasen-, Zungen-, Körper-, Weibheit-, Mannheit, Herz-Zehnergruppe. Diese erhält man durch Verbindung (obiger 9 Dinge) mit dem Hörorgan usw.
(9) Die Vitale Neunergruppe (jīvita-navaka). Als solche bezeichnet man die mit der Lebensfähigkeit verbundene (achtfache) untrennbare Körperlichkeit.
II.   6 bewusstseingezeugte Gruppen - (citta°°)
§ 134 Diese sind:
(10)Die Reine Achtergruppe (suddhaṭṭhaka-kalāpa). Als solche gilt die untrennbare Körperlichkeit (4 Elemente, Farbe, Duft, Saft, Nährstoff).
Dies ist die, die sog. 'tote Materie' bildende, allerprimitivste Gruppe. Die einfachste Form der 'lebenden Materie' aber ist gebildet durch Hinzutreten von Lebensfähigkeit, d.i. die oben bereits erwähnte Vitale Neunergruppe (s. Nr. 9).
(11) Die Körperäußerung-Neunergruppe (kayaviññatti-navaka°).
Als solche gilt die Verbindung der Reinen Achtergruppe mit der körperlichen Äußerung.
(12) Die Sprachäußerung-Neunergruppe (vaciviññatti-navaka°).
Als solche gilt die Verbindung mit der sprachlichen Äußerung.
(13)Die Elfergruppen der Beweglichkeit usw. (lahutâd'ekā-dasaka°). Als solche gelten die Verbindung der Reinen Achtergruppe mit Beweglichkeit, Geschmeidigkeit und Gefügigkeit.
(14) Die Zwölfergruppen der Körperäußerung, Beweglichkeit usw. Diese entstehen durch Hinzutreten von körperlicher Äußerung usw.
(15) Die Dreizehnergruppen von Sprachäußerung, Ton, Beweglichkeit usw. Diese entstehen durch Hinzutreten von sprachlicher Äußerung, Ton usw.
III.  4 temperaturgezeugte Gruppen - (utu°°)
§135

Dies sind:
(16) Die Reine Achtergruppe, bestehend aus den 8 untrennbaren Dingen (= Nr. 10),
(17) die Ton-Neunergruppe (sadda-navaka: die 8 + Ton),
(18) die Elfergruppen der Beweglichkeit usw. (= Nr. 13),
(19) die Zwölfergruppe von Ton, Beweglichkeit usw. (sad-dalahutâdidvadasaka°: die 8 + Ton, Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit).
IV.  2 nahrunggezeugte Gruppen - (āhāra°°)
§ 136 Das sind:
(20) Die Reine Achtergruppe (= Nr. 10),
(21) die Elfergruppen der Beweglichkeit usw. (= Nr. 13).

Von obigen Gruppen finden sich die Reine Achtergruppe und die Ton-Neunergruppe als temperaturgezeugte Gruppen auch in der äußeren Natur (babiddbā), die übrigen aber nur bei 1 lebenden Wesen (ajjhattika).
Ajjhattika bedeutet eig. 'auf das Ich oder die eigene Person bezüglich' im Gegensatz zu bahiddbä, wörtl. 'außerhalb'. Letzterer Begriff bezieht sich in den Texten meist auf alles Körperliche wie Geistige, das sich außerhalb der eigenen Person befindet, wie z.B. in dem stereotypen Suttentext: "Was immer es an Körperlichkeit, Gefühl, Wahrnehmung usw. gibt, ob eigen oder fremd …"


Zusammenfassung
§137 Es gibt also 21 Gruppen:
9 karmagezeugte Gruppen (kamma-samuṭṭhāna –kalāpa) [1 Lebendiges Kalapa mit 9 Elementen oder 8 Lebendige kalapas mit zusätzlichen körperlichen Elementen aus den 7 körperlichen Fähigkeiten oder hadaya],
6 bewusstseingezeugte Gruppen(citta°°) [1 x untrennbarer achtfache Körperlichkeit (tote Materie) oder 5 kalapas mit achtfachen Körperlichkeit mit zusätzlichen körperlichen Elementen wie geäußerter, sprachlicher Körperlichkeit, beweglichen Körperlichkeit oder beweglicher Körperlichkeit mit zusätzlichen Elementen wie geäußerter oder sprachlicher Körperlichkeit],
4 temperaturgezeugte Gruppen (utu°°) [1 x achtfache untrennbare Körperlichkeit oder die achtfache Körperlichkeit mit zusätzlichen körperlichen Elementen wie Ton oder beweglicher Körperlichkeit oder Ton und beweglicher Körperlichkeit],
2 nahrunggezeugte Gruppen (āhāra°°) [achtfache Körperlichkeit oder achtfache Körperlichkeit mit dem Element beweglicher Körperlichkeit].


Raum (ākāsa) und Merkmale (Anwachsen usw.; s. § 125 (11) rechnen die Weisen nicht als Bestandteile der körperlichen Gruppen, da sie eben bloß im Begrenzen und in den Eigenschaften der Gruppen bestehen.


5. Auftreten der körperlichen Gruppen
(a) In der Sinneswelt
§138 Alle diese körperlichen Dinge finden sich, je nach den Umständen, unvermindert während des Lebens in der Sinneswelt.
Bei den in Feuchtigkeit geborenen (saṁsedaja) und spontan entstehenden Wesen (opapātika; z.B. in Himmel oder Hölle) manifestieren sich bei der Wiedergeburt im Höchstfalle 7 Zehnergruppen, nämlich die Seh-, Hör-, Riech-, Geschmack-, Körper-, Geschlecht- und Herz-Zehnergruppe. Im schlimmsten Falle fehlen davon die Seh-, Hör-, Riech- und Geschlecht-Gruppe gänzlich; daher möge man aufgrund dieser fehlenden Gruppen verstehen, welche Gruppen anwesend sind (d.s. die 3: Geschmack-, Körper- und Herz-Gruppe).
Bei den leibgeborenen Wesen hingegen manifestieren sich 3 Zehnergruppen, nämlich die Körper-, Geschlecht- und Herzgruppe, worunter bisweilen (im Falle von geschlechtslosen Wesen) auch die Geschlecht-Zehnergruppe gänzlich fehlt. Während des Lebensfortgangs manifestieren sich dann der Reihe nach die Zehnergruppen des Sehens usw.
Auf diese Weise bleibt der, der Flamme einer Lampe oder der Strömung eines Flusses gleichende, Prozess (Kontinuität) der durch die 4 Entstehungsursachen gezeugten Körperlichkeitsgruppen in der Sinnessphäre bis zum Tode ununterbrochen im Gange, und zwar entstehen, vom Geburt- (Empfängnis-) Moment ab, die karmagezeugten Gruppen, vom 2. Bewusstseinsmoment (d.i. dem 1. Unterbewusstseinsmoment) ab die bewusstseingezeugten, vom statischen Moment ab die temperaturgezeugten und von der Durchdringung mit dem Nährstoff (d.i. der Assimilation) ab die nahrunggezeugten Gruppen.
Zur Zeit des Sterbens aber steigen, vom statischen Moment des 17. Bewusstseinsaugenblicks vor dem Sterbebewusstsein ab, keine karmagezeugten Gruppen mehr auf, und die bereits vorher (d.i. bei dem, dem Sterbebewusstsein unmittelbar vorangehenden, karmischen Willensprozess [§ 121]) entstandenen karmagezeugten körperlichen Dinge halten bis zum Sterbemoment an und schwinden alsdann. Darauf bricht die be-wußtsein- und nahrunggezeugte Körperlichkeit ab. Danach
setzt sich der Prozeß der temperatur-gezeugten Körperlichkeit fort, solange eben die als Leiche geltende Körperlichkeit noch besteht.
Auf diese Weise entsteht den verstorbenen Wesen auch im nächsten Dasein von neuem wieder, von der Geburt ab, solche Körperlichkeit.


(b) In der Feinkörperlichen Welt
§139 In der Feinkörperlichen Welt jedoch fehlen die Geruch-, Geschmack-, Körper- und Geschlecht-Zehnergruppe ebenso wie die nahrunggezeugten Gruppen. Bei Geburt jener Wesen entstehen also die 3 Seh-, Hör- und Herz-Zehnergruppen sowie die Vitale Neunergruppe, somit 4 karmagezeugte Gruppen, während des Lebens aber die temperaturgezeugten Gruppen.
Die Unbewussten Wesen (asañña-satta; § 101) besitzen nicht einmal die Seh-, Hör-, Herz- und Ton-Gruppe, auch keine der bewußtseingezeugten Gruppen. Daher haben sie bei der Geburt nur die Vitale Neunergruppe, doch während ihres Lebens treten außerdem noch, abgesehen von der Tongruppe, alle übrigen temperaturgezeugten körperlichen Gruppen auf.
Auf diese Weise hat man hinsichtlich der drei Gebiete, d.i. der Sinneswelt, Feinkörperlichen Welt und der Unbewussten Wesen, die zweifache Entstehung der Körperlichkeit zu verstehen, nämlich im Wiedergeburtsmoment und wahrend des Lebens.


Zusammenfassung
§140 Es finden sich
in der Sinneswelt alle 28 körperlichen Dinge,
in der Feinkörperlichen Welt 23 [Dinge] (fehlen Riech-, Schmeck-, Körper-Organ, Männlichkeit, Weiblichkeit), bei den Unbewussten Wesen 17 (fehlen 5 Sinnesorgane, Geschlecht [2], Herz, 2 Äußerungen [körperlich und sprachlich], Tongrundlage);
in der Unkörperlichen Welt fehlen alle körperlichen Dinge.
Im Geburtsmoment fehlen Tongrundlage, Veränderungen (Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit, 2 Äußerungen), Alter und Tod.
Während des Lebens finden sich alle körperlichen Dinge.

Wo das, als Sehobjekt-Grundlage (rüpayatana) bezeichnete, physische Ausgangsobjekt zu finden ist, sollte meines Erachtens auch das als Hörobjekt-Grundlage geltende zu finden sein. Von beiden wird doch oben behauptet, daß sie nicht in physischen Kontakt (asampat-ta) mit den entsprechenden Sinnesorganen treten. (Vgl. § 127 (8) und Anm.)


NIBBĀNA
§141 Das als überweltlich geltende Nibbāna, das durch die vierfache Pfaderkenntnis (des Stromeingetretenen, Einmalwiederkehrenden, Niewiederkehrenden und Heiligen) zu verwirklichende und das Objekt der 4 Pfade und Fruchtmomente bildende, dieses wird als Nibbāna bezeichnet, weil es dem als Wunscheswahn (vāna: vgl. vana / -van, wünschen, lat. Venus, ahd. Wini [Freund], wärt [Wahn]) geltenden Begehren entrückt ist.

Dieses Nibbāna ist seinem Wesen nach einfach, von einem besonderen Standpunkt aus aber gilt es als zweifach, nämlich als 'Nibbäna-Elernent mit einem übergebliebenen Daseinssubstrat' (sa-upādisesa-nibbānadhātu) und 'Nibbāna-Element ohne überbleibendes Daseinssubstrat' (an-upādisesa-nibbāna-dhātu). Ebenso gilt es als dreifach mit Hinsicht auf Einteilung nach seinen Eigenschaften, nämlich als das Leere, Bedingunslose, Wunschlose.

Die vom Wahne erlösten großen Weisen bezeichnen es als das Unendliche, Ungeschaffene, Höchste.

Das Nibbāna, das seiner wirklichen Bedeutung nach doch wohl 'Erlöschen' (nibbāyatī <- vā, vāyati, wehen, also wörtl. 'aufhören zu wehen', ausgehen [von Feuer], erlöschen) bedeutet, bildet das höchste und letzte Endziel allen buddhistischen Strebens, nämlich das restlose Erlöschen allen in Gier, Hass und Verblendung sich äußernden, das Leben bejahenden und sich krampfhaft daran klammernden Willenstriebes und damit die endgültige, restlose Befreiung von allem künftigen Wiedergeborenwerden, Altern und Sterben, Leiden und Elend.
Zwei weitere Aspekte des Nibbānas, die sich mit obigen beiden decken, sind die 'Völlige Erlöschung der Leidenschaften' (kilesa-parinibbāna) und 'Völlige Erlöschung (eig. Sich-nīcht-mehr-Fortsetzen) der Daseinsgruppen' (khandha-parinibbāna). Erstere tritt ein bei Erreichung der vollkommenen Heiligkeit, letztere beim Tode des Heiligen. Vgl. B.Wtb,: nibbāna und L.d.B.
Bisweilen treten beide Aspekte in ein und demselben Augenblick, nämlich im Momente des Todes, ein.
Hierüber s. B.Wtb.: sama-sīsm und Pug. 18.


Somit also verkünden die Vollendeten, dass es bloß vier Wirklichkeiten gibt: Bewusstsein, Geistesfaktoren, Körperlichkeit und Nibbāna.

Hier endet, genaugenommen, die Ausführung des zu Beginn des Werkes aufgestellten Programms. - Der Abschnitt über das Nibbāna ist, offenbar seiner Kürze wegen, dem Kapitel über die Körperlichkeit angegliedert worden.