Nyanatiloka. Abhidhammattha-Sangaha 
ERSTER TEIL
1. KOMPENDIUM DES BEWUSSTSEINS
Citta-Sangaha
§2 Das Bewusstsein (
citta =
viññāṇa) ist von vierfacher Art:
- der Sinnessphäre angehörend (kāmâvacara),
- der Feinkörperlichen Sphäre angehörend (rūpâvacara),
- der Unkörperlichen Sphäre angehörend (arūpâvacara) oder
- überweltlich (lokuttara)
Zur Einteilung des Bewusstseins in "kāmâvacara ( akusala-citta, ahetuka-citta, sobhana-citta), rūpâvacara, arūpâvacara und lokuttara" siehe auch Tab.I*. im Anhang----
Mit Sinnessphäre (kāmâvacara), eig. Tummelplatz oder Gebiet (ava-cara√car, sich hin und her bewegen) der sinnlichen Begierde (kāma-rāga) oder der Sinnesobjekte (vatthu-kāma;s. B.Wtb.: kāma), ist gemeint diese in den 5 Daseinsgruppen (khandha) wie Körperlichkeit, Gefühl, Wahrnehmung, Geistesfaktoren, Bewusstsein (rūpa-kkhandha, vedanā-kkhandha, saññā-kkhandha, sankhāra-kkhandha, viññāņa-kkhandha) sich äußernde Sinneswelt der Menschen, Tiere usw. Der Kommentar erklärt: Weil das Bewusstsein sich in den sinnlichen Dingen hin und her bewegt, darum gilt es als 'sich in den sinnlichen Dingen ergehend', d.i. der Sinnessphäre angehörend.
Mit Feinkörperlicher Sphäre (rūpâvacara) sind bisweilen gemeint die aller Sinnlichkeit entrückten ersten 5 geistigen Vertiefungszustände (jhāna; s. B.Wtb.), bisweilen die diesen entsprechenden feinstofflichen Brahmahimmel. Eine eigentliche Körperlichkeit, wie in unserer Sinneswelt, gibt es in letzterer nicht, und von den 5 Sinnestätigkeiten gibt es dort nur das Sehen und Hören. Vgl. §107.
Mit Unkörperlicher Sphäre (arūpâvacara) sind gemeint die 4 höheren Vertiefungsgebiete (arūpâyatana =arūpa-jhāna) bzw. die diesen entsprechenden und aller Körperlichkeit entrückten, rein geistigen Daseinssphären. Hier bestehen nur die 4 geistigen Gruppen: Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Geistbewusstsein. Vgl. §100.
Mit 'überweltlich' (lokuttara) sind gemeint die als die 4 Pfadbewusstseinsmomente (magga) und 4 Früchte (phala) bezeichneten 8 Stufen der Heiligkeit (§16), ferner das Nibbāna. - Über diese 9 überweltlichen Dinge (lokuttara-dbamma) s. ausführlicher B.Wtb.: ariya-puggala,nibbāna.
Das gesamte Bewusstsein (viññāṇa) lässt sich, entsprechend den 5 Sinnesorganen und dem Geist (mano), kurz zusammenfassen in den 6 Arten: 1. Seh-, 2. Hör-, 3. Riech-, 4. Schmeck-, 5. Körper-, 6. Geist-Bewusstsein (1. cakkhu-viññāṇa, 2. sota-viññāṇa", 3. gbāna-viññāṇa", 4.jivhā-viññāṇa", 5. kāya-viññāṇa, 6. mano-viññāṇa
1. SINNESSPHÄRE (kāmâvacara) 
Was ist da das der Sinnessphäre angehörende Bewusstsein (kāmâvacara-citta)?
A. Karmisch unheilsames Bewusstsein - akusala citta
B. Wurzelfreies Bewusstsein - ahetuka citta
C. Lauteres Bewusstsein - sobhana-citta
Zum Überblick in der Einteilung von kāmâvacara in "akusala, ahetuka und sobhana" siehe auch Tab.I*. im Anhang
A. Karmisch unheilsames Bewusstsein(akusala-citta)
§3 Es gibt da insgesamt 12 karmisch unheilsame Bewusstseinstypen oder Bewusstseinsklassen:
8 in Gier wurzelnde (lobba-mūla),
2 in Hass wurzelnde (dosa-mūla),
2 in Verblendung wurzelnde( monmmūha = moha-mūla).
Gier, Hass und Verblendung (lobha, dosa, moha) gelten als die 3 bösen oder karmisch-unheilsamen, d.h. künftiges Ungemach oder Unheil erzeugenden, Wurzeln (akusala-mūla).
Als lobha (Gier usw.) gilt jede attraktorische Willensäusserung, angefangen von der feinsten Regung persönlicher Neigung bis zur gröbsten Regung von Egoismus und Habgier usw.; als dosa (Hass usw.) aber jede repulsorische Willensäußerung, angefangen von der feinsten Regung des Unwillens bis zur furchtbarsten Regung von Hass und Wut.
Die Wurzeln Gier und Hass schließen sich gegenseitig aus, können daher nie in ein und demselben Bewusstseinszustand miteinander verbunden sein. Jede von diesen beiden Wurzeln aber wurzelt wiederum in der Verblendung (moha) und ist daher stets damit verbunden.
§4 Die 8 in Gier wurzelnden (lobha-mula) Bewusstseinsklassen sind:
- (1-2) freude-begleitet und ansichten-verbunden, und zwar spontan oder angeregt
- (3-4) freude-begleitet und nicht ansichten-verbunden, und zwar
spontan
angeregt - (5-6) indifferenz-begleitet und ansichten-verbunden, und zwar
spontan
angeregt - (7-8) indifferenz-begleitet und nicht ansichten-verbunden, und zwar
spontan
angeregt.
Die 1. bzw. 2. in Gier wurzelnde und damit verbundene Bewusstseinsklasse besteht z.B., wenn ein Mann sich voller Freude (somanassa) mit der Frau eines anderen vergeht oder einen Diebstahl ausübt oder ein Tier tötet oder lügt oder auch diese Dinge zu tun wünscht oder auch bloß in Gedanken von Begierde erfüllt ist und dabei die Ansicht (diṭṭhi) hat, dass solches durchaus nichts Böses sei. - Tritt nun dieser karmische Bewusstseinszustand ganz spontan (a-sankhā-rika, cig. 'ohne Vorbereitung') auf, so gehört er zur 1. Klasse; tritt er aber erst nach vorangehender Anregung durch andere oder nach zögerndem Entschluss oder innerer Überwindung usw. ein, so gehört er zur 2. Klasse. Hinsichtlich der karmischen Wirkung (vipāka) zieht natürlich der erstere Zustand, als der intensivere, schlimmere karmische Wirkungen nach sich.
Die 3. bzw. 4. Bewusstseinsklasse ist z.B. anwesend, wenn einer, trotzdem er sich vielleicht recht wohl bewusst ist, dass Töten, Stehlen, Lügen, begehrliche Gedanken usw. etwas Verwerfliches sind, sich dennoch voller Freude solchen Dingen hingibt.
Die Bewusstseinsklassen 5-8 unterscheiden sich von 1-4 bloß dadurch, dass sie von Indifferenz (upekkbā; s. B. Wtb.) begleitet sind.
§5 Die 2 in Hass wurzelnden (dosa-mūla) Bewusstseinsklassen sind:
- trübsal-begleitet und groll-verbunden und zwar spontan
- trübsal-begleitet und groll-verbunden, und zwar angeregt.
Alle von Trübsal' (domanassa), Trauer, Missmut, Unzufriedenheit usw. begleiteten Bewusstseinszustände sind nach dem Buddhismus karmisch- unheilsam (akusala), d.i. immoralisch - weshalb man eben auch den Buddhismus in Wirklichkeit niemals als pessimistisch bezeichnen darf-, denn alle jene sind stets mit Groll (paṭigha), Arger, Widerwillen, Widerstreben oder gar Hass verbunden.
Sie mögen entweder ganz spontan und ungehemmt auftreten oder auch erst nach Anregung durch andere oder durch irgendwelche Umstände veranlaßt oder nach innerer Überwindung. Es wird sich dabei meist handeln um solche Taten wie Schlagen, Töten oder gehässige Worte, Verleumdung u. dgl. Oder um gehässige und missgünstige Gedanken usw.
§6 Die 2 in Verblendung wurzelnden (momūla odermoha-mūla) Bewusstseinsklassen sind:
- indifferenz-begleitet und zweifel (vicikicchā)-verbunden
- indifferenz-begleitet und aufregung (uddhacca)-verbunden.
Sämtliche karmisch- unheilsamen (akusala) Zustände – also auch die in Gier und Hass wurzelnden – sind zwar stets mit Verblendung (moha) verbunden und haben die Verblendung zur Wurzel, hier jedoch sind die mit dieser einzigen Wurzel, Verblendung, verbundenen Bewusstseinsklassen gemeint.
Die 11. Bewusstseinsklasse tritt auf, wenn einer von skeptischen Zweifel (vicikicchā) erfüllt ist, wie etwa mit Hinsicht auf moralischen Fortschritt, Erkennbarkeit der Wahrheit usw. In solchem Moment besteht keinerlei Lust und Unlust, sondern stets bloß Indifferenz.
Die 12. Bewusstseinsklasse besteht in dem Moment, wo einer mit stumpfsinniger Gleichgültigkeit sich törichtem Handeln, Sprechen oder Denken hingibt. Obwohl Aufregung (uddhacca) nur bei dieser Bewusstseinsklasse erwähnt wird, so ist Aufregung (Unruhe, Zerfahrenheit) dennoch mit allen unheilsamen Bewusstseinszuständen untrennbar verbunden. Hier jedoch handelt es sich um einen solchen Verblendungszustand, in welchem die erwähnten üblen Eigenschaften, wie Gier und Hass, Freude und Trübsal, Ansichten und Zweifel, abwesend sind. Von dieser 12. Bewusstseinsklasse heißt es, dass sie wegen ihrer Schwäche keine Wiedergeburt hervorrufen könnte.
B. Wurzelfreies Bewusstsein (ahetuka-citta)
Hier handelt es sich um solche karmisch- neutralen Bewusstseinsklassen, die weder von den Wurzeln Gier, Hass und Verblendung, noch von den Wurzeln Gierlosigkeit (alobha = Uneigennützigkeit), Hasslosigkeit (adosa = Güte) und Unverblendung (amoha = Wissen) begleitet sind.
§7 Es gibt im ganzen 18 wurzelfreie (ahetuka) Bewusstseinsklassen:
(a) DURCH UNHEILSAMES KARMA GEWIRKT (akusala-vipāka)
§8 Als die 7 durch unheilsames Karma gewirkten Bewusstseinsklassen gelten diese: indifferenz- begleitetes Seh-, Hör-, Reich-, Schmeckbewusstsein, schmerz- begleitetes Körperbewusstsein, indifferenz- begleitetes Rezeptiv-Bewusstsein (sampaṭicchana-citta), indifferenz- begleitetes Prüf- Bewusstsein (santīrana-citta).
(b) DURCH HEILSAMES KARMA GEWIRKT(kusala-vipāka)
§9 Als die 8 durch heilsames Karma gewirkten Bewusstseinsklassen gelten: indifferenz- begleitetes Seh-, Hör-, Riech-, Schmeckbewusstsein, von Wohlgefühl begleitetes Körperbewusstsein, indifferenz- begleitetes Rezeptiv-Bewusstsein, indifferenz- begleitetes Prüf-Bewusstsein, freude- begleitetes Prüf-Bewusstsein.
(c) KARMISCH-UNABHÄNGIG FUNKTIONIEREND(kiriyā) 
§10 Als die 3 karmisch- unabhängig funktionierenden Bewusstseinsklassen gelten: das indifferenz- verbundene, auf die 5 Sinnestore aufmerkende (pañca-dvārâvajjana) Bewusstsein, das indifferenz- verbundene, auf das -Geisttor aufmerkende (mano-dvārâvajjana) Bewusstsein, das freude- begleitete und lächeln- hervorrufende Bewusstsein (uppāda- citta) des Arahat.
Die durch unheilsames Karma gewirkten Bewusstseinsklassen unterscheiden sich hier von den durch heilsames Karma gewirkten dadurch, dass letztere nur erwünschte Objekte haben und das Körperbewusstsein von Wohlgefühl begleitet ist, während erstere nur unerwünschte Objekte haben und das Körperbewusstsein mit Schmerz verbunden ist. Nach dem Abhidhamma ist also das Körpergefühl entweder angenehm oder unangenehm, niemals aber indifferent.
Das durch heilsames Karma gewirkte Prüf-Bewusstsein (santīrana-citta) ist mit Freude verbunden, falls das Objekt sehr klar ist.
Unter dem, als Karmawirkung (vipāka) geltenden, Rezeptiv - Bewusstsein (sampaṭicchana-citta) hat man das, unmittelbar auf die Entstehung des Sinnesbewusstseins (Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck oder Körperbewusstseins) folgende und die das Sinnesobjekt (Bild, Ton usw.) rezipierende Funktion ausübende, Geist-Element (mano- dhatu; s. Tab.I. 39, 55) zu verstehen, unter dem 'Prüf-Bewusstsein' (santīrana- citta) das, unmittelbar auf dieses wieder folgende und die das Sinnesobjekt prüfende Funktion ausübende, Geistbewusstseins-Element (manovīññāṇa-dhātu; s. Tab.I. 40, 41, 56).
Als die 5 Sinnestore (pañca-dvāra) gelten die 5 physischen Sinnesorgane, wie Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperorgan, als das Geisttor (mano-dvāra) aber das Unterbewusste (bbavanga; s. § 66), das auch gleichzeitig zur Entstehung des Sinnesbewusstseins eine der Bedingungen bildet, wie bereits das letzte Buch des kanonischen Abhidhamma, Paṭṭhāna (Tika-Paṭṭhāna II, Pañhavāra 4), lehrt. Dort heißt es nämlich: "Das Unterbewusste ist für das Aufmerken (āvajjana) eine Bedingung von Kontiguität", d. i. unmittelbarer Angrenzung oder Aufeinanderfolge (s. § 174).
Die, die Funktionen des Aufmerkens (āvajjana) auf die 5 Sinnestore bzw. auf das Geisttor vollziehenden, Bewusstseinsklassen werden im Abhidhamma (z.B. Dhs.), Vis. Und anderwärts als karmisch- unabhängig funktionierendes (kiriyā) Geist-Element (mano-dbātu; s. Tab.I. 70) bzw. Geistbewusstseins-Element (manoviññāṇa-dhātu; s. Tab.I. 71) bezeichnet, das lächeln-hervorrufende Bewusstsein des Arahat aber als freude- begleitetes Geistbewusstseins-Element (manoviññāṇa-dbātu; s. Tab.I. 72).
Ich glaube, wohl der Erste zu sein - wie bereits in meinem Führer durch das Abhidhamma-Piṭaka gesagt -, der die erstaunliche Tatsache festgestellt hat, dass in keinem der kanonischen Bücher des Abhidhamma etwas erwähnt wird von jenen in den Kommentaren so eingehend besprochenen blitzartig vorübereilenden Stadien innerhalb eines einzelnen Bewusstseinsprozesses. Nach den Kommentaren nämlich hat man die folgenden Stadien in dem durch Sinnestätigkeit, z.B. Sehen, bedingten Bewusstseinsprozess zu unterscheiden:
Sobald das Sehobjekt in das Gesichtsfeld eintritt,
- entsteht im (1) Unterbewusstsein (bbavanga) eine (2) Erschütterung (bhavanga-calana)
- und ein (3) Abbrechen des Unterbewusstseins (bbavang'-upaccheda),
- das mit blitzartiger Geschwindigkeit gefolgt wird von dem (4) Aufmerken auf die Schwelle der 5 Sinnestore (pañcadvāra-āvajjana),
- dem (5) Sehbewusstsein (cakkhu-viññāṇa),
- dem das Sehobjekt (6) rezipierenden (sampaṭīcchana) Geist-Element,
- dem dasselbe (7) prüfenden (santīrana) Geistbewusstseins-Element,
- dem dasselbe(8)festlegenden (votthapana) Geistbewusstseins-Element,
- den 5 bis 7 karmischen (9) Impulsivmomenten (javana)
- und schließlich dem das Objekt (10) registrierenden (tad-ārammaṇa) Geistbewusstseins-Element,
- worauf das Objekt ins Unterbewusstsein versinkt
C. Lauteres (wurzelverbundenes) Bewusstsein (sobhana-citta: sahetuka-citta)
§11 Die von den üblen Wurzeln (Gier, Hass, Verblendung) freien Bewusstseinsklassen bezeichnet man als lauter; von solchen gibt es (in allen Sphären) insgesamt 59 bzw. 91.
Der vom Autor eingeführte Begriff sobhana (leuchtend, schon, lauter) soll also nicht bloß (a) die karmisch- heilsamen (kusala), d. i. moralischen Zustände umfassen, sondern auch die diesen entsprechenden (b) karmagewirkten (vipāka) und (c)karmisch-unabhängig funktionierenden (kiriyā) Zustände, welche letzteren beide nach dem Abhidhamma karmisch-neutral (avyākata), d i. amoralisch sind. Vgl. Tab.I.
In der Sinnessphäre gibt es 24 (3 x 8) wurzelverbundene Bewusstseinsklassen:
(8) karmisch-heilsame (kusala)maha-kusala-citta ,
(8) durch heilsames Karma gewirkte (kusala-vipāka) maha-vipāka-citta
(8) karmisch-unabhängig funktionierende (des Arahat) maha-kiriya-citta
Diese sind: - (1-2) freude-begleitet und wissen-verbunden, und zwar
spontan
angeregt; - (3-4) freude-begleitet und nicht wissen-verbunden, und zwar
spontan
angeregt; - (5-6) indifferenz-begleitet und wissen-verbunden, und zwar
spontan
angeregt; - (7-8) indifferenz-begleitet und nicht wissen-verbunden, und zwar
spontan
angeregt.
(a) Die 8 heilsamen Bewusstseinsklassen bestehen in uneigennützigen (alobha) und von Gehässigkeit freien (adosa) Willensäußerungen oder Karmazuständen in Werken, Worten oder Gedanken. Sind diese außerdem noch mit dem Wissen (amoha) vom Karmagesetz verbunden oder mit dem Wissen, dass solche selbstlosen Willensäußerungen die Grundlage zur Erlösung bilden usw., oder gar mit der gleichzeitigen Einsicht in die Vergänglichkeit, das Elend oder die Unpersönlichkeit aller Daseinsformen, so sind sie (1, 2, 5, 6) natürlich karmisch noch bei weitem wertvoller.
Wenn z.B. ein unmündiges Kind beim Anblick eines um Almosen gehenden Mönches oder eines Bettlers, ohne den hohen moralischen Wert des Almosengebens zu verstehen, ohne jede Anregung durch andere, ganz aus sich heraus, voller Freude von seinem eigenen Essen jenem etwas abgibt, so gehört der dabei anwesende Bewusstseinszustand der 3. Klasse an; wurde das Kind aber durch andere zum Geben veranlasst, so handelt es sich dabei um die 4. Klasse.
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(b) Die karmagewirkten lauteren Bewusstseinsklassen funktionieren entweder als Registrier-Bewusstsein oder bloß als Unterbewusstsein (bbavanga) und als das diesem entsprechende Sterbe- (cuti-citta) und Wiedergeburts- Bewusstsein (paṭisandhi-citta), selbst im Arahat, und geben so dem Menschen den Charakter. Es ist mir hierbei nicht ganz klar, warum nicht ebenso auch den 12 unheilsamen Bewusstseinsklassen unlautere Zustände entsprechen sollten. Vielleicht wirken dabei das Fehlen der 3 lauteren Wurzeln (Gierlosigkeit = Uneigennützigkeit, Maßlosigkeit = Güte, Unverblendung = Wissen) im Unterbewusstsein des durch unheilsames Karma Wiedergeborenen und die mit dem Unterbewusstsein verbundenen unerwünschten Objekte wie eine Tendenz zum Bösen. Der Mangel an Uneigennützigkeit (alobha) im Unterbewusstsein wird sich wohl in den gegebenen Fällen meist als Gier äußern, Mangel an Güte (adosa) als Hass, Mangel an Wissen (amoha) als Verblendung. Vgl. § 56.
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(c) Alle im Arahat während des Lebens aufsteigenden lauteren Bewusstseinszustände gelten als karmisch- unabhängig funktionierend (kiriyā); für ihn gibt es kein, sein künftiges Geschick beeinflussendes, heilsames oder unheilsames Karma mehr, da eben alle Daseinsgier und aller Daseinswahn in ihm restlos erloschen sind.
Diese drei Achtergruppen von lauteren Bewusstseinsklassen sind alle mit den gleichen Geistesfaktoren verbunden, wie wir später sehen werden.
Mit Hinsicht auf Gefühl (freude- oder indifferenz- begleitet), Wissen (wissen- oder nicht wissen- verbunden) und Vorbereitung (spontan oder angeregt) zerfallen also diese wurzelverbundenen verdienstvollen (oder heilsamen), karmagewirkten und karmisch- unabhängig funktionierenden Zustände in 24 (3 x 8) Bewusstseinsklassen.
ZUSAMMENFASSUNG
§12 In der Sinnessphäre gibt es somit:
| 23 | karmagewirkte (vipāka: 15 wurzelfreie [B: a, b] + 8 wurzelverbundene [C]), |
| 20 | heilsame und unheilsame (8 kusala [C] + 12 akusala [A]), |
| 11 | karmisch-unabhängig funktionierende (kiriyā: 3 wurzeL freie [B: c] + 8 wurzelverbundene [C]), |
54 Bewusstseinsklassen insgesamt.
Übernormales Bewusstsein (mabaggata-citta)
§13 Als übernormal (mabaggata, eig. Entfaltet, entwickelt) gelten die durch unerschütterliche Konzentration gewonnenen übersinnlichen Vertiefungszustände der Feinkörperlichen und Unkörperlichen Sphäre (s. Tab.I. Wth.:
jhāna).
2. FEINKÖRPERLICHE SPHÄRE - rūpâvacara 
§ 14 Es gibt insgesamt 15 (3 x 5) der Feinkörperlichen Sphäre angehörende Bewusstseinsklassen:
(5) karmisch heilsame (kusala),
(5) karmagewirkte (vipāka)
(5) karmisch-unabhängig funktionierende (kiriya)
nämlich:- Das von Gedankenfassung (vitakka), Diskursivem Denken(vicāra), Verzückung (pīti), Glücksgefühl (sukha) und Sammlung (ekaggata, wortl. 'Eiṇspitzigkeit' = samādhi)begleitete Bewusstsein der 1. Vertiefung (jhāna).
- Das von Diskursivem Denken, Verzückung, Glücksgefühl und Sammlung begleitete Bewusstsein der 2. Vertiefung.
- Das von Verzückung, Glücksgefühl und Sammlung begleitete Bewusstsein der 3. Vertiefung.
- Das von Glücksgefühl und Sammlung begleitete Bewusstsein der 4. Vertiefung.
- Das von Gleichmut (upekkha) und Sammlung begleitete Bewusstsein der 5. Vertiefung.
Die hier gegebene Fünfereinteilung der Vertiefungen (jhāna; s. B.Wtb.) ist die im Abhihamma meistgebräuchliche. Der darin als 2. Vertiefung angegebene Zustand ergibt sich hierbei in Wirklichkeit durch Ausschaltung bloß des ersten Gliedes 'Gedankenfassung' (vitakka) statt der beiden ersten Glieder 'Gedankenfassung' und 'Diskursives Denken', wie es der Fall ist bei der in den Sutten gelehrten 2. Vertiefung. Die hier gegebene 1., 3., 4. und 5. Vertiefung entsprechen also der Reihe nach den in den Sutten gelehrten vier Vertiefungen.
Das der Feinkörperlichen Sphäre angehörende Bewusstsein ist demnach gemäß der Einteilung in die Vertiefungen fünffach und durch die weitere Einteilung in verdienstvoll (heilsam), karma- gewirkt und karmisch- unabhängig funktionierend fünfzehnfach.
3. UNKÖRPERLICHE SPHÄRE - arūpâvacara
§15 Es gibt insgesamt 12 (4 heilsame, 4 karma-gewirkte und 4 karmisch- unabhängig funktionierende) der Unkörperlichen Sphäre angehörende Bewusstseinsklassen,
nämlich:- Bewusstsein des Raumunendlichkeitsgebietes(ākāsanañcäyatana),
- Bewusstsein des Bewusstseinsunendlichkeitsgebietes (viññäṇañcäyatana),
- Bewusstsein des Nichtsheitsgebietes (ākiñcaññdyatana),
- Bewusstsein des Weder-Wahrnehmung - Noch – Nichtwahrnehmungsgebietes (nevasaññanäsaññäyatana).
ZUSAMMENFASSUNG
Mit Hinsicht auf Einteilung nach den Objekten ist also das der Unkörperlichen Sphäre angehörende Bewusstsein vierfach, nach der weiteren Einteilung in verdienstvoll (heilsam), karma-gewirkt und karmisch-unabhängig funktionierend zwölffach.
Puñña (verdienstvoll) wird hier offenbar 'metri causa' für kusala (karmisch-heilsam) gebraucht, denn sonst, und zwar in den Sutten sowohl als auch im Abhidhamma, bezeichnet es alles Karmisch- Heilsame mit Ausnahme eben gerade des Unkörperlichen, das stets als 'unerschütterlich' (aneñja) bezeichnet wird.
4. DAS ÜBERWELTLICHE - lokuttara
§16 Es gibt insgesamt 8 (2 x 4) überweltliche Bewusstseinsklassen,
(4) überweltlich-heilsame (1-4)
(4) überweltlich - karmage-wirkte (5-8)
Nämlich:- Mit dem Pfade des Stromeintritts (sotâpatti-magga) verbundenes Bewusstsein,
- mit dem Pfade der Einmalwiederkehr (sakadāgāmi-magga)verbundenes Bewusstsein,
- mit dem Pfade der Niewiederkehr (anāgami-magga) verbundenes Bewusstsein,
- mit dem Pfade der Arahatschaft (arabatta-magga) verbundenes Bewusstsein,
- mit der Frucht des Stromeintritts (sotâpatti-phala) verbundenes Bewusstsein,
- mit der Frucht der Einmalwiederkehr (sakadāgāmi-phala)verbundenes Bewusstsein,
- mit der Frucht der Niewiederkehr (anāgāmi-phala) verbundenes Bewusstsein,
- mit der Frucht der Arahatschaft (arahatta-phala) verbundenes Bewusstsein.
ZUSAMMENFASSUNG
Nach Einteilung in die vier Pfade gilt das überweltlich-heilsame Bewusstsein als vierfach und ferner aufgrund der Früchte als achtfach.
Nach dem Abhidhamma ist der überweltliche Pfad (magga) eine Bezeichnung für den, beim Eintritt in eine der 4 Stufen der Heiligkeit aufblitzenden und das Leben für immer umgestaltenden, Hellblick in die Vergänglichkeit, das Elend oder die Unpersönlichkeit alles Daseins. Die unmittelbar darauf als Wirkung folgenden und bis zur Erreichung der höheren Pfadmomente unter Umständen noch unzählige Male sich wiederholenden Bewusstseinsmomente gelten als das Ziel oder die Frucht (phala) des entsprechenden Pfades.
- Der in den Strom Eingetretene (sotâpanna) ist frei von den ersten 3 der an den Kreislauf des Daseins kettenden 10 Fesseln (samyo-jana), nämlich: 1. Persönlichkeitsglaube (sakkāya-diṭṭhi), 2. Zweifelsucht (vīcīkicchā) und 3. Hang an äußeren Regeln und Riten (sīlabbata-parāmāsa).
- Der Einmalwiederkehrende (sakadāgāmī) ist frei von der 4. und 5. Fessel in ihrer gröberen Form, d.i.: 4. Sinnliches Begehren (kāma-rāga) und 5. Übelwollen (vyāpāda).
- Der Niewiederkehrender (anagāmi) ist vollkommen frei von diesen ersten 5 niederen Fesseln.
- Der Heilige (arahat) ist außerdem auch vollkommen befreit von den 5 höheren Fesseln, d.i.: 6. Begehren nach Feinkörperlichkeit (rūpā-rāga), 7. Begehren nach Unkörperlichem Dasein (arüpa-rāga), 7. Begehren nach Unkörperlichen Dasein (arūpa-rāga), Dünkel (māna), 9. Aufgeregtheit (uddhacca), 10. Unwissenheit(avijjā).
GESAMTÜBERSICHT
§17 Es gibt:
21 Karmisch-heilsame Bewusstseinsklassen | (8 der Sinnessphäre + 5 der Feinkörperlichen Sphäre + 4 der Unkörperlichen Sphäre + 4 überweltliche) |
| 12 karmisch-unheilsame | (8 in Gier, 2 in Hass, 2 in Verblendung wurzelnde) |
| 36 karmagewirkte | (15 wurzelfreie + 8 wurzelverbundene der Sinnessphäre + 5der Feinkörperlichen Sphäre + 4 der Unkörperlichen Sphäre - 4 überweltliche) |
20 karmisch-unabhängig funktionierende | (3 wurzelfreie + 8 wurzelverbundene der Sinnessphäre + 5 der Feinkörperlichen Sphäre + 4 der Unkörperlichen Sphäre); insgesamt 89 (Vgl. Tab.I.). |
Oder:
54 der Sinnessphäre,
15 der Feinkörperlichen Sphäre,
12 der Unkörperlichen Sphäre,
8 der Überweltlichen Sphäre;
insgesamt: 89 (Vgl. Tab.I.)
§18 Diese 89 Bewusstseinsklassen zerlegen die Kenner in 121 Klassen. Wie aber wird dieses 89-fache Bewusstsein 121-fach? Durch Verbindung mit der 1., 2., 3., 4. und 5. Vertiefung ergeben sich 5 Klassen des Stromeintritt-Bewusstseins, eben so viele der Einmalwiederkehr, Niewiederkehr und Heiligkeit, insgesamt also 20 Klassen. Genauso ist es mit den Frucht Bewusstseinsklassen, so dass wir insgesamt 40 überweltliche Bewusstseinsklassen erhalten.
Teilt man also jede einzelne der 8 überweltlichen Bewusstseinsklassen nach den damit verbundenen Vertiefungsgliedern in 5 Klassen ein, so erhält man 40 (8 x 5) überweltliche Bewusstseinsklassen (insgesamt also 121 Bewusstseinsklassen).
Das überweltliche Bewusstsein muss genauso gerechnet werden wie das der Feinkörperlichen Sphäre angehörende.
Hinsichtlich der Reihenfolge der Vertiefungen ist das der Unkörperlichen Sphäre angehörende Bewusstsein in der 5. Vertiefung eingeschlossen (denn jenes hat genau dieselben Vertiefungsglieder wie die 5. Vertiefung, nämlich Gleichmut und Sammlung). Daher wird jede der vier ersten Vertiefungen als 11-fach erklärt, die 5. Vertiefung aber als 23-fach:
| 1. Vert. | 2. Vert. | 3. Vert. | 4. Vert. | 5. Vertr. |
der Feinkörp. Sph. angehörend | heilsam | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| karmagewirkt | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| karmisch-unabhängig | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
der Unkörp. Sph. angehörend | heilsam | - | - | - | - | 4 |
| karmagewirkt | - | - | - | - | 4 |
| karmisch-unabhäng.funkt. | - | - | - | - | 4 |
dem Überweltlichen. angehörend | heilsam | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| karmagewirkt | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| zusammen | 11 | 11 | 11 | 11 | 23 |
Die Weisen also lehren:
| 37 | heilsame (kusaia) Bewusstseinsklassen (= 8 Sinnessphäre + 5 Feinkörperliche Sphäre + 4 Unkörperliche Sphäre + 20 übcrweltliche); |
| 52 | karmagewīrkte (vipāka) Bewusstseinsklassen (= 23 Sinnessphäre + 5 Feinkörperliche Sphäre + 4 Unkörperliche Sphäre 4- 20 überweltliche); |
| 12 | unheilsame (akusala) Bewusstseinsklassen; |
| 20 | karmisch-unabhängig funktionierende (kiriyā) Bewusstseinsklassen |
insgesamt:121 Bewusstseinsklassen (Vgl. Tab.I. Anhang).
Anmerkung / Kommentar:
Die Tabelle Tab.I. zum Bewusstsein nach Nyanatiloka stellt das Bewusstseins in der Visuddhimagga-Systematik abweichend zur Abhidhammatta-Sangha-Systematik dar .
Im Visuddhimagga wird das Bewusstsein nach Kamma- Bereiche unterteilt und nachrangig nach Sphären:
- karmisch-heilsam (kusala)
kāmavacara rupavacara arupavacara lokuttara - karmisch-unheilsam (akusala)
kāmavacara - karmisch-gewirkt (vipāka)
kāmavacara rūpavacara arupavacara lokuttara - karmisch-unabhängig (kiriya)
kāmavacara rupavacara arupavacara
Im Abhidhammatta-Sangha wird das Bewusstsein in Sphären-Bereiche und nachrangig nach Wurzelsystematik in der Sinnessphäre unterteilt:
- kamavacara (Sinnesphäre)
karmisch-wirksam mit unheilsamen Wurzeln (akusala)
Reines Bewusstsein (sobhana)
wurzelfreies Bewusstsein (ahetuka)* - rūpavacara (Feinkörperliche Sphäre)
- arūpavacara (unkörperliche Sphäre)
- lokuttara (überweltliche Sphäre)
Siehe Tab.I. (Einteilung nach Visuddhimagga-Systematik)
Siehe Tab.I*. (Einteilung nach Abhidhamatta-Sangha-Systematik)
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*ahetuka =
zweifaches Fünf-Sinnesbewusstsein ()
Rezeptiv -Bewusstsein und Prüfbewusstsein mit Freude und Indifferenz bei pos. Obj. Oder Rez.-Bewusstsein u. Indifferenz bei neg. Objekt
Aufmerken an 5-Sinnespforte (pañca-dvārâvajjana) und Aufmerken an Geistpforte (mano-dvārâvajjana) und freudiges Aufmerken an Geistpforte des Arahat (hasit' uppāda-citta)
